Geltungsbereich:
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss:
1. Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
Die Annahme muss schriftlich erfolgen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt oder über das Restaurant beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Restaurant verauslagt werden.
3. Rechnungen des Restaurants sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Restaurant kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen
Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rücktritt des Kunden:
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Falls die Veranstaltung durch die Regierung, wegen Pandemiebedingten Veranstaltungsverboten nicht stattfinden darf, entfallen alle Gebühren.
Bei freiwilliger Stornierung, stehen ebenfalls folgende Gebühren an.
Gebühren:
Nach Unterschrift und Festbuchung
30% des Gesamtumsatz
2 Monate vor der Veranstaltung
50% des Gesamtumsatzes
1 Monat vor der Veranstaltung
o 80%desGesamtumsatz
14 Tage vor Veranstaltung
o 90%desGesamtumsatz
7 Tage vor Veranstaltung
o 100%desGesamtumsatz
Gastro PORT GmbH , Am Speicher XI 1, 28217 Bremen Inhaber/Geschäftsführer: Durid Kafer Joumi [email protected] / www.port-speicherXI.de / Tel: 0421-6194 -10 Fax: -11 1
3. Die Berechnung des Gesamtumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü oder Büffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Rücktritt des Restaurants:
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurant mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde in diesen Fällen nicht.
Änderung der Personenzahl:
1. Die letzte Meldung über die Teilnehmerzahl ist schriftlich 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum abzugeben. Diese Angaben bilden die Abrechnungsgrundlage falls nichts anderes auf der Bankettvereinbarung vereinbart wurde. Sollte keine Aktualisierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden erfolgen, wird mindestens die ursprüngliche Personenzahl abgerechnet. Nachmeldungen durch den Kunden sind bis 3 Tage im Voraus möglich.
Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Restaurants.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz des Restaurants.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gastro PORT GmbH , Am Speicher XI 1, 28217 Bremen Inhaber/Geschäftsführer: Durid Kafer Joumi [email protected] / www.port-speicherXI.de / Tel: 0421-6194 -10 Fax: -11 2